Die Gesamt-Beratungskosten werden je nach vereinbartem Umfang der Beratung und dem erforderlichem Aufwand festgelegt.Der Zuschuss der BAFA zu den Beratungskosten ist ein fester Betrag, der als Projektförderung an den Berater gezahlt wird und der in der Rechnung von den Gesamt-Beratungskosten abgezogen wird.
Er beträgt:
- 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten
Wenden Sie sich bitte unter Kontakt an mich, um ein individuelles Kostenangebot zu erhalten.
Da die Beratung auf einer genauen Ermittlung der Bestands-Maße aufbaut, kann ich ein genaues Kostenangebot aus diesem Grund im Regelfall erst nach Einsicht der vorhandenen Pläne und nach Abschätzung des zu erwarteten Aufwands erstellen.


