
Die Beratung richtet sich an Eigentümer als natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen oder an Einrichtungen, die gemeinnützliche, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen wenn sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers besitzen.
Gegenstand der Beratung können Gebäude sein,
- für die bis zum 31.12.1994 Bauantrag gestellt wurde,
- die ursprünglich als Wohngebäude geplant wurden oder zur Zeit mehr als zur Hälfte der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden,
- und deren Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50% verändert wurden.


