Energieausweis allgemein

Musterausweis-Seite1 Mit der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 wurde der Energieausweises für Gebäude im Bestand eingeführt. Potentielle Mieter und Käufer von Gebäuden können sich einen Energieausweis vorlegen lassen, der die wärmetechnische Qualität des Hauses dokumentiert.
Der Energiebedarf bzw. -verbrauch soll damit zu einem Kriterium der Miet- oder Kaufentscheidung werden.

Als qualifizierter Energieberater bin ich zur Erstellung von Energieausweisen berechtigt und biete eine kostengünstige und fachgerechte Ausführung an. Im Folgenden können Sie weitere Informationen über die gesetzlichen Regelungen und mein Angebot erhalten.

Der Energieausweis kann als Bedarfs- oder als Verbrauchs- Ausweis ausgestellt werden, abhängig vom Alter des Gebäudes, des Sanierungszustandes und der Anzahl der Wohneinheiten.

Selbstverständlich können auch beide Angaben kombiniert werden, um so dem Interessenten ein möglichst breit gefächertes Informationsangebot zu bieten.

Der Energieausweis wurde stufenweise ab 2008 für Wohngebäude verpflichtend, für Nicht-Wohngebäude gilt die entsprechende Regelung ab 1. Juli 2009.

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Übersicht der gesetzlichen Regelungen:

Verpflichtung ab: 01.07.2008 für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965

01.01.2009 für sonstige Wohngebäude

01.07.2009 für alle Nicht-Wohngebäude
Bedarfsausweis vorgeschrieben für alle Häuser mit: 1-4 Wohnungen und schlechter als Wärmeschutzverordnung 1977
Wahlfreiheit für alle Häuser mit: > 4 Wohnungen oder besser als Wärmeschutzverordnung 1977
Gültigkeit: 10 Jahre ab Ausstellungsdatum